Behandlungskosten Selbstzahler
Von einem Heilpraktiker erbrachte Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet. Grundsätzlich werden Leistungen eines Heilpraktikers nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in der Fassung von 1985 berechnet.
Gebühren für Selbstzahler
Eingehende Erstuntersuchung und ggf. Behandlung ca. 45 - 60 Min: 80€
Folgekonsulationen ca 30 - 45 Min: 70€
Injektionen inkl. kurzer Beratung als alleinige Leistung: 25€
Osteopathie als alleinige Behandlung: 70€
Laborleistungen:
Großes Laborprofil ca. 40 Werte: 40 - 50€
Privat- und zusatzversicherte Patienten sowie Beihilfeempfänger und Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse erhalten die Behandlungskosten in der Regel zumindest teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung ist jeweils von der Versicherungsgesellschaft und dem mit ihr abgeschlossenen Verträge abhängig.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung, inwieweit Ihnen entstehende Kosten erstatt werden.
Leider werden manche Leistungen im einfachen Satz so niedrig bewertet, dass dadurch nicht einmal die Unkosten gedeckt würden.
Ich kann also nicht garantieren, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch die Versicherung und/oder die Beihilfe erfolgt. Es ist immer der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.
Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, kann ein Ausfallhonorar von 75,00€ berechnet werden, sofern der Termin nicht neu vergeben werden konnte.